Vertrag über die Bildung einer gemeinsamen Gruppe im Rat der Gemeinde Rastede
Präambel
Die Ratsmitglieder der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) und Timo Merten (parteilos) schließen sich zu einer gemeinsamen Gruppe im Rat der Gemeinde Rastede zusammen.
Beide Partner teilen die Überzeugung, dass sie als Gruppe ihre Kräfte und Perspektiven sinnvoll in der Arbeit im Rat und den Ausschüssen einbringen können, um Rastede gemeinsam voranzubringen und die Interessen der Bürger:innen verantwortungsvoll zu vertreten.
§1 Ziele der Zusammenarbeit
(1) Die Gruppe verfolgt eine nachhaltige und verantwortungsvolle Entwicklung der Gemeinde Rastede, bei der ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine lebenswerte Umgebung zu schaffen, die künftigen Generationen stabile ökologische Grundlagen bietet, soziale Gerechtigkeit fördert und wirtschaftliche Chancen eröffnet. Entscheidungen sollen langfristig tragfähig sein und dem Gemeinwohl dienen, während Ressourcen effizient und schonend genutzt werden. Dabei wird großer Wert auf Transparenz, Bürgernähe und eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunft der Gemeinde gelegt.
(2) Besondere Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind:
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Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Gruppe setzt sich für eine klimafreundliche und ressourcenschonende Gemeinde ein. Eine weitsichtige Nutzung von Energie und eine lebendige Natur sind dabei zentrale Anliegen. -
Wohnen und soziale Inklusion
Rastede soll ein vielfältiges und bezahlbares Wohnangebot für alle Lebens- situationen bieten. Barrierefreiheit und sozialer Zusammenhalt stehen dabei im Mittelpunkt. -
Wirtschaft und digitale Infrastruktur
Eine zukunftsfähige Wirtschaft mit starken lokalen Unternehmen ist essenziell. Dazu gehört eine moderne digitale Infrastruktur, die Innovation und Arbeitsplätze fördert. -
Integration und Vielfalt
Die Gruppe fördert ein respektvolles Miteinander und die aktive Integration aller Bewohner:innen. Vielfalt wird als Stärke begriffen und durch geeignete Maßnahmen unterstützt. -
Freizeit und Kultur
Kulturelle Angebote und Freizeitmöglichkeiten sollen für alle Generationen einladend und zugänglich sein. Gemeinschaftliche Erlebnisse sollen das soziale Gefüge stärken und Lebensqualität erhöhen.
§ 2 Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung
(1) Die Mitglieder der Gruppe verpflichten sich zu einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
(2) Die Mitglieder der Gruppe behalten in Ausschüssen und im Rat die Freiheit, bei Abstimmungen entsprechend ihrer eigenen Positionen und Werte zu handeln. Dabei wird erwartet, dass ihre Entscheidungen im Einklang mit den gemeinsam vereinbarten Zielen der Gruppe stehen. Ein Fraktionszwang besteht nicht. Bei den individuellen Äußerungen wird darauf geachtet, dass sie die gemeinsame Zusammenarbeit und die vereinbarten Ziele nicht beeinträchtigen.
(3) Vor den Ratssitzungen und wichtigen Abstimmungen in den Ausschüssen tauschen die Mitglieder der Gruppe ihre Positionen zu den anstehenden Themen aus und stellen sicher, dass ihre Haltung und Absichten transparent sind. Dies dient der Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und der Wahrung der gemeinsamen Ziele.
§ 3 Vertretung nach außen
(1) Beide Seiten haben das Recht, individuell ihre Standpunkte öffentlich zu äußern, beispielsweise in sozialen Medien oder in persönlichen Beiträgen.
(2) Offizielle Statements, die im Namen der Gruppe erfolgen, bedürfen einer vorherigen Abstimmung zwischen den Mitgliedern der Gruppe.
(3) Bei individuellen Äußerungen wird darauf geachtet, dass sie die gemeinsame Zusammenarbeit und die vereinbarten Ziele nicht beeinträchtigen
§ 4 Dauer und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
(1) Der Vertrag gilt für die laufende Ratsperiode und kann bei Bedarf angepasst werden.
(2) Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder der Gruppe.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.
(2) Beide Parteien erkennen die Inhalte dieses Vertrages als verbindlich für ihre Zusammenarbeit an.
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